Voraussetzungen
Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie
- mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
- im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
- seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.
Ablauf der Beratung
- Bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie über die Programminhalte und Förderbedingungen.
- Legen Sie Ihren Qualifizierungsbedarf dar.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht bereits eine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs erhalten.
- Wir prüfen Ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ermittelt gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Qualifizierungsbedarf. Kommen wir zu einem positiven Ergebnis, stellen wir Ihnen einen Qualifizierungsscheck aus.
- Sie haben nun 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
- Wenn Sie die Qualifizierung abgeschlossen haben, prüft die DRV KBS die formellen Voraussetzungen sowie Ihren Nachweis der Durchführung. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die anteilige Erstattung der Qualifizierungsmaßnahme.
Was wird gefördert?
Fachliche Kompetenzen
- Bezug zum bestehenden Geschäftsfeld
- Höherqualifizierung (z.B. Meisterausbildung)
Persönliche Kompetenzen
für die eigene Weiterentwicklung (z.B. Selbstreflexion, Eigenständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein)
für Kommunikation, Kooperation und Konfliktsituationen mit anderen (z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Diversitätskompetenz, Empathie, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit)
für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen (z.B. Präsentationstechniken, Organisationsvermögen, Zeit- und Selbstmanagment, analytische Fähigkeiten, strategisches Denken, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung)
Was wird nicht gefördert?
Folgende Qualifizierungen sind nicht förderfähig:
- Reine Coaching- / und oder Beratungsleistungen (z.B. INQA-Coaching)
- Qualifizierungen/Weiterbildungen, die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben
- Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungsschulungen
- Qualifizierungen/Weiterbildngen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds un des ESF Plus finanziert werden
- Qualifizierungen die im Ausland stattfinden
- Produkt- / Herstellerschulungen
- Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis
- Qualifizierungen als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung oder in Form von Selbstlernmedien
Folgende Förderungen im Bereich PERSÖNLICHE KOMPETENZEN sind nicht förderfähig:
(z.B. Pilates, Rückentraining, Lauftrainings, Tauchkurse, Reitkurse, Schwimmkurse, Kletter- und Wanderkurse)
(z.B. Ernährungsberatungskurse, Diabetes-Präventionskurse)
(z.B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qigong, Wellness-Angebote, Meditation, Schweigeseminare, Achtsamkeits- und Resilienzkurse, Naturerlebnisse wie Waldbaden, oder vogelkundliche Kurse)
(z.B. Kurse im Berich Malerei, Gesangs- oder Instrumentalunterricht)
(z.B. Erlernen von Mutter- und Fremdsprachen in Wort und Schrift)