Förderung aus dem ESF Plus-Programm
"KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.
Wenn Sie sich als Soloselbständige oder Soloselbständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie
- mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
- im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
- seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.
ART UND UMFANG
Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.
KOSTEN
Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten sie im Anschluss an die Weiterbildung zu 90 Prozent zurück. Dabei können maximal 4.500 Euro ausbezahlt werden.
Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:
- Nachweis über zweijährige Bestandsdauer am Markt (zum Beispiel durch Handelsregisterauszug)
- Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
- Nachweis, dass mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen (zum Beispiel durch Steuererklärung)
- Deminimis Erklärung
- Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger keine gleichartige Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs beantragt haben
- Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt
Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
- Vorlage der Rechnung
- Nachweis der Bezahlung