Förderung aus dem ESF Plus-Programm

"KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.

Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

Wenn Sie sich als Soloselbständige*r weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

  • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
  • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 % der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit generieren) und
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen!

ART UND UMFANG

Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mind. 20 Stunden und max. 6 Monate umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten jeweils 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

KOSTEN

Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten im Anschluss an die Weiterbildung 90% der Nettokosten (max. 4500€) zurück.

Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:

  • Nachweis über mind. zweij. Bestandsdauer am Markt
    (zum Beispiel durch Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Zuweisung der Steuernummer, KSK-Anmeldung, )
  • Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • Nachweis, dass mindestens 51 % der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen
    (zum Beispiel durch Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung des zuständigen Steuerbüros)
  • Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige*r keine gleichartige Förderung im Rahmen des SGB II beantragt haben
  • Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt

Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
  • Vorlage der Rechnung
  • Nachweis der Bezahlung (zum Beispiel als Kontoauszug)

Hinweis zu Erstberatungen: Aktuell verzeichnet das Förderprogramm KOMPASS eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige und sorgfältige Bearbeitung bereits eingegangener Anträge sicherzustellen, werden diese derzeit vorrangig bearbeitet. Daher können wir im Zeitraum vom 1. März bis zunächst 3. Mai 2026 vorübergehend keine neuen Erstberatungen anbieten. Beratungsprozesse, bei denen bereits ein Erstgespräch stattgefunden hat, werden fortgeführt und abgeschlossen. Termine für ein erstes Beratungsgespräch, die in diesem Zeitraum vorgesehen waren, können nicht stattfinden. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

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