Förderung aus dem ESF Plus-Programm

"KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.

Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

Wenn Sie sich als Soloselbständige*r weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

  • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
  • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 % der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit generieren) und
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen!

ART UND UMFANG

Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mind. 20 Stunden und max. 6 Monate umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten jeweils 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

KOSTEN

Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten im Anschluss an die Weiterbildung 90% der Nettokosten (max. 4500€) zurück.

Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:

  • Nachweis über mind. zweij. Bestandsdauer am Markt
    (zum Beispiel durch Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Zuweisung der Steuernummer, KSK-Anmeldung, )
  • Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • Nachweis, dass mindestens 51 % der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen
    (zum Beispiel durch Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung des zuständigen Steuerbüros)
  • Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige*r keine gleichartige Förderung im Rahmen des SGB II beantragt haben
  • Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt

Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
  • Vorlage der Rechnung
  • Nachweis der Bezahlung (zum Beispiel als Kontoauszug)

Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

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