Förderung aus dem ESF Plus-Programm
"KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.
Wenn Sie sich als Soloselbständige*r weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie
- mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
- im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 % der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit generieren) und
- seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen!
ART UND UMFANG
Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mind. 20 Stunden und max. 6 Monate umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten jeweils 1 Qualifizierungsscheck erhalten.
KOSTEN
Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten im Anschluss an die Weiterbildung 90% der Nettokosten (max. 4500€) zurück.
Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:
- Nachweis über mind. zweij. Bestandsdauer am Markt
(zum Beispiel durch Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Zuweisung der Steuernummer, KSK-Anmeldung, …) - Nachweis über maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
- Nachweis, dass mindestens 51 % der Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit stammen
(zum Beispiel durch Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung des zuständigen Steuerbüros) - Erklärung, dass Sie als Soloselbstständige*r keine gleichartige Förderung im Rahmen des SGB II beantragt haben
- Nachweise, dass die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme die Qualitätsanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt
Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme (Teilnahmezertifikat)
- Vorlage der Rechnung
- Nachweis der Bezahlung (zum Beispiel als Kontoauszug)

